AGB / Vermietbedingungen

 

Zustandekommen von Buchungen

Frage: Wie kommt ein Vertrag für die Anmietung des Ferienhauses zustande?

Anwort: Entsprechend der Langeooger Reiserichtlinien kommt ein sog. Gastaufnahmevertrag zustande, sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.

Der Ablauf im Einzelnen: Wenn Ihre Anfrage bei uns eingeht (telefonisch, schriftlich, Email) und das Ferienhaus noch verfügbar ist, senden wir Ihnen den entsprechenden Mietvertrag für das Ferienhaus zu, den Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden. Außerdem wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen zu überweisen ist. Die Restzahlung ist dann innerhalb bis 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Im übrigen gelten unsere AGB, die wir unten stehend abgedruckt haben und auch dem Mietvertrag beilegen.

Stornierung von Buchungen

Frage: Wir müssen unseren gebuchten Urlaub im Haus Wellenstern leider absagen. Was nun?

Antwort: In diesem Fall greifen die Langeooger Reiserichtlinien, von denen wir unten die relevanten Auszüge wiedergeben (und die wir auch insoweit zu Vertragsbestandteilen machen).

Je früher wir von der Stornierung wissen, desto besser sind Ihre Chancen, dass wir die Wohnung für den betreffenden Zeitraum neu vermieten können und Sie Ihr Geld wiederbekommen!

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, zum Beispiel über den folgenden Link der Kurverwaltung Langeoog: http://www.langeoog.de/reiseversicherung.htm
Insbesondere bei Reisen mit Kindern ist eine geeignete entsprechende Versicherung dringend zu empfehlen!

Reiserichtlinien - Langeooger Bestimmungen

(Quelle: www.langeoog.de, auch zu finden im Langeoog-Prospekt)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen).
Die Einsparungen betragen bis zu 10 % des Preises bei Ferienwohnungen, (...).
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.

5. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen.

6. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.

6. b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer und gelten, solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Umsatzsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.

(...)

11. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei Abschluss eines Mietvertrages gelten folgende AGB:

1. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 20 % zu leisten, die wir innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des schriftlichen Vertrages auf unser im Mietvertrag angegebenes Konto erbitten. Die Restsumme überweisen Sie bitte bis 14 Tage vor Anreise (sh. Mietvertrag). Sofern eine der Zahlungen nicht innerhalb dieser Zeit beim Vermieter eingeht, erhält dieser ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrags, ohne dass dem Mieter daraus Schadenersatzforderungen erwachsen.

2. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die gebuchte Zeit und Personenzahl überlassen. Andere als die angemeldeten Personen bzw. Personenzahl dürfen nur nach vorheriger einvernehmlicher Absprache mit dem Vermieter in dem Mietobjekt übernachten. Eine vollständige und/oder teilweise und/oder zeitweise Untervermietung des Ferienhauses ist unzulässig.

3. Die maximale Belegung des Ferienhauses beträgt sechs Personen, davon maximal vier Erwachsene.

4. Das Mietobjekt sollte am vereinbarten Anreisetag bezogen werden. Sollte sich der Anreisetermin verschieben, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Verfügbar ist das gemietete Ferienhaus am Anreisetag ab 16.00 Uhr. Am Abreisetag muss das gemietete Ferienhaus bis 10.00 Uhr geräumt sein.

5. Das Ferienhaus und das darin befindliche Inventar bitten wir pfleglich zu behandeln. Sollte doch einmal versehentlich etwas kaputt gehen, informieren Sie uns bitte, so daß für den nächsten Mieter Ersatz beschafft werden kann. Bei größeren Schäden oder Verlust informieren Sie uns bitte sofort. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns bei Schäden jenseits einer Bagatellgrenze von insgesamt 20 Euro (Neuwert im Ersatzzeitpunkt) vorbehalten müssen, uns die Schäden von Ihnen ersetzen zu lassen. Wir hoffen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen und bitten um Verständnis dafür, dass Sie persönlich haften für Ihre Kinder, Besucher, Ihre Wertsachen, sowie für Fahrlässigkeit bei Unfall-, Feuer- und Wasserschäden etc. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt sowie das Inventar im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben.

6. Die Endreinigung kann nur durch die vom Vermieter beauftragte Hausbetreuerin durchgeführt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Zur Endreinigung gehört nicht das Leeren des Abfallbehälters, das Spülen schmutzigen Geschirrs oder das Räumen der Spülmaschine. Sollte eine Zwischenreinigung gewünscht werden, kann diese direkt zwischen dem Mieter und der Hausbetreuerin beauftragt und bezahlt werden.

7. Haustiere sind nicht zugelassen. Ausserdem handelt es sich beim Haus Wellenstern um ein reines Nichtraucherhaus. Bei Nichtbeachtung einer dieser beiden Voraussetzungen trägt der Mieter sämtliche aus einer Zusatzreinigung und ggf. dem Ersatz durch neue Möbel und sonstiges Inventar resultierenden Kosten, die angesichts des Umfangs (zusätzliche Intensivreinigung oder Austausch/Ersatz von Teppichen, Vorhängen, Matratzen, Bettwäsche, textiltragenden oder Holz beinhaltenden Möbelstücken, ggf. erforderliche Malerarbeiten, ... sowie ggf. Schadenersatz aufgrund der dadurch erzwungengenen Renovierungsphase sowie ggf. Schadenersatzforderungen von Folgemietern) den Mietpreis leicht um ein Mehrfaches übersteigen und durchaus fünfstellige Beträge erreichen können. In aller Interesse bitten wir daher um Beachtung - kein Rauch, keine Haustiere!

8. Die Schlüsselübergabe wird im Mietvertrag geregelt.

9. Eine Kündigung des Mietvertrages kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Vermieter.

Kündigt der Mieter den Mietvertrag, so hat er dem Vermieter allen daraus entstanden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter wird die Wohnung zur anderweitigen Vermietung anbieten. Für jeden Tag des Mietverhältnisses, für den eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, hat der Mieter den Mietzins zu zahlen, abzüglich eines Prozentsatzes von 10%, der für Ferienwohnungen ausweislich der anzuwendenden Langeooger Reiserichtlinien (vgl. www.langeoog.de) als ersparte Aufwendungen des Vermieters gilt. Auch hier kann der Mieter den Nachweis führen, das die tatsächliche Ersparnis höher war.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Entsprechende Unterlagen liegen jedem Mietvertrag bei oder können direkt bei uns angefordert werden. Außerdem bietet die Kurverwaltung Langeoog ebenfalls die Vermittlung einer Reiserücktrittsversicherung an, z.B. unter
http://www.langeoog.de/reiseversicherung.htm, ebenso viele Banken und Versicherungsagenturen.

10. Mündliche und telefonische Auskünfte und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

11. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Düsseldorf als vereinbart.

12. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages bzw. der Mietbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame durch eine solche zu ersetzen, die ihr in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

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